Grundsteuer

Grundsteuerreform zum 01.01.2025

Am 01.01.2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Dies hat zur Folge, dass die Finanzämter schon ab dem Jahr 2022 den Grundbesitz neu bewerten und neue Grundsteuermessbeträge festsetzen. Alle Grundbesitzer sind verpflichtet in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 in elektronischer Form eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

Nachfolgend finden Sie unseren Erfassungsbogen für die Grundsteuer, den Sie bitte für jedes Grundstück gesondert am Computer ausfüllen und uns bis 30.06.2022 per E-Mail an die Adresse info@nullppg-steuerberatung.de übermitteln. Eine Unterschrift ist auf dem Grundsteuer-Erfassungsbogen nicht erforderlich.

Grundsteuer-Erfassungsbogen

Wenn ein Grundstück mehrere Eigentümer hat oder einer Personengesellschaft gehört, erfassen Sie die weiteren Eigentümer und Gesellschafter bitte auf dem nachfolgenden Beiblatt und lassen Sie uns auch dieses per E-Mail an die Adresse info@nullppg-steuerberatung.de zukommen.

Beiblatt weitere Eigentümer/Gesellschafter

Die nachfolgenden Unterlagen können Sie für Grundstücke in Bayern nutzen, um die Wohnfläche bzw. Nutzfläche eines Gebäudes und den Ansatz von Stellplätzen in Garagen und Tiefgaragen zu ermitteln.

Wohnflächenverordnung

Nutzfläche gemäß BayGrStG

Flächen von Garagen gemäß BayGrStG

Die Vollmacht und die Honorarvereinbarung, die wir unseren Mandanten bereits in Papierform übermittelt haben, können Sie nachfolgend herunterladen. Diese brauchen wir (neben dem Rücklauf des Grundsteuer-Erfassungsbogens per E-Mail) ausgefüllt und unterzeichnet im Original, wenn wir Grundsteuererklärungen bearbeiten sollen. Bei Personen, die noch keine Mandanten bei uns sind, behalten wir uns die Annahme des Auftrags ausdrücklich vor.

Grundsteuer-Vollmacht

Grundsteuer-Vergütungsvereinbarung

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