Wirtschaftsmediation: Konfliktbeilegung, die jedem weiterhilft
Seit 2006 sind Jürgen Popp und Oliver Paulick auch als ausgebildete Wirtschaftsmediatoren tätig. Unter Mediation versteht man allgemein das Bemühen um eine gütliche außergerichtliche Konfliktbeilegung unter Zuhilfenahme eines außenstehenden, neutralen Dritten – des Mediators. Dessen Aufgabe ist es, zwischen den Parteien zu vermitteln, um eine Lösung zu fördern, die sich an den Interessen beider Parteien orientiert.
Wann bietet sich ein Mediationsverfahren an?
Ein Mediationsverfahren bietet sich insbesondere in folgenden Fällen an:
- Die Parteien wünschen in einer konkreten Streitsache die Vermittlung eines unabhängigen und fachkundigen Dritten, ohne diesem jedoch Entscheidungsbefugnisse übertragen zu wollen.
- Die Geschäftsbeziehung der Parteien ist gestört, ohne dass die Parteien bereits über einen konkreten Anspruch streiten. Die Belastung der Geschäftsbeziehung ist so groß, dass eine konstruktive Zusammenarbeit erheblich erschwert wird. Beispielsweise dann, wenn die Beteiligten eines größeren Bauprojekts schon zu Beginn des Vorhabens zerstritten sind. Oder auch, wenn eine Familiengesellschaft durch Unstimmigkeiten und Streitereien im Gesellschafterkreis gelähmt ist.
Zusammengefasst kann eine Wirtschaftsmediation nachhaltig dazu beitragen, den Blick wieder auf eine erfolgreiche gemeinsame Zukunft zu richten. In unserer Kanzlei informieren wir Sie gerne detailliert über diese effektive Option zur Konfliktlösung.