Erbfolge & Testament

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Die Erbfolge anhand eines korrekten Testaments unmissverständlich zu regeln, das ist ganz sicher eine gute Idee. Allerdings nur dann, wenn das Testament sowohl formell als auch inhaltlich „wasserdicht“ ist, sodass die zu vererbenden Vermögenswerte auch tatsächlich bei der oder den Personen ankommen, an die sie vererbt werden sollen.

Die Realität sieht jedoch oft ganz anders aus: Trotz mitunter beträchtlicher Vermögenswerte (z.B. Spareinlagen, Immobilien) wird sehr häufig überhaupt kein Testament erstellt. Ähnlich häufig kommt es vor, dass das erstellte Testament missverständlich, anfechtbar oder unwirksam ist und die steuerliche Komponente bei der Testamentserstellung komplett vernachlässigt wird.

Damit der Nachlass gut geregelt ist

Als Steuerkanzlei mit fundierter Rechtsberatungskompetenz begleiten und unterstützen wir Sie bei allen Erbfolge-Themen und bei der Erstellung eines Testaments, das sowohl Ihren persönlichen Wünschen entspricht als auch in Bezug auf die Erbschaftsteuer sinnvoll gestaltet ist.

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