Selbstanzeigen

Gesetzlich verankerte Option für „Steuersünder“

In den letzten Jahren wurde das Thema „Selbstanzeige infolge einer Steuerhinterziehung“ sowohl in den Medien (z.B. Fall Uli Hoeneß, Fall Alice Schwarzer) als auch in der Politik immer wieder kontrovers diskutiert: Soll die Möglichkeit der Selbstanzeige weiterhin bestehen bleiben oder nicht? Nach wie vor sieht das deutsche Steuerstrafrecht diese Option vor. Hauptgrund: Der Fiskus kann durch solche Selbstanzeigen Steuereinnahmen verwirklichen, die ihm ansonsten womöglich entgangen wären.

Straffreiheit nur bei korrekter Selbstanzeige

Für den „Steuersünder“ selbst stellt die Selbstanzeige eine Möglichkeit dar, nach einer erfolgten Steuerhinterziehung Reue zu zeigen und straffrei zu bleiben. Um nach einer Selbstanzeige aber tatsächlich ohne Strafe zu bleiben, muss die Anzeige unbedingt sowohl formell als auch inhaltlich ordnungsgemäß zusammengestellt sein. Als Kanzlei mit gewachsener steuerrechtlicher Expertise beraten und begleiten wir Mandanten, die sich für eine Selbstanzeige entschieden haben, bei der korrekten Durchführung. Bei allen strafrechtlichen Fragen arbeiten wir eng mit Anwaltskollegen zusammen, die sich auf das Strafrecht spezialisiert haben.

MENÜ